Die wichtigsten Rechtstexte zur Ergänzung der von den europäischen Staaten unterzeichnete internationalen Abkommen sind:

Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000, die einen allgemeinen Rahmen für die Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf festlegt. Sie verbietet jegliche Diskriminierung aufgrund einer Behinderung, einschließlich Epilepsie, und verpflichtet die Arbeitgeber:innen, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um Menschen mit Behinderung die Aufnahme, den Verbleib oder das Vorankommen im Beruf zu ermöglichen.

Die Europäische Strategie für Menschen mit Behinderung 2021-2030 stützt sich auf konkrete Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung, zur Förderung der sozialen Inklusion, zur Verbesserung des Zugangs zu Beschäftigung und Bildung sowie zur Gewährleistung angemessener Gesundheits- und Sozialversicherungsdienste.

Im Mittelpunkt der Strategie stehen Gleichstellung und Diskriminierungsfreiheit, Autonomie und Lebensqualität, soziale Inklusion und Teilhabe, Beschäftigung und Ausbildung, Sozialschutz und wirtschaftliche Inklusion, Bildung und Kultur, Gesundheit, Forschung und Innovation.

Die Strategie zielt darauf ab, die Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten zu verstärken, um bewährte Verfahren auszutauschen und die Politik zu harmonisieren. Außerdem sollen Kontroll- und Evaluationsmechanismen eingerichtet werden, um die Fortschritte bei der Umsetzung der Strategie zu messen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Europäischen Kommission: Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021-2030