- Einführung
- Abschnitt 1: Hindernisse für eine bessere berufliche Eingliederung von Menschen mit Behinderungen, insbesondere mit Epilepsie
- Abschnitt 2: Der internationale Rechtsrahmen
- Abschnitt 3: Der europäische Rechtsrahmen
- Abschnitt 4: Rechte der Chancengleichheit in Italien
- Abschnitt 5: Rechte der Chancengleichheit in Bulgarien
- Abschnitt 6: Rechte der Chancengleichheit in Irland
- Abschnitt 7: Rechte der Chancengleichheit in Deutschland
- Abschnitt 8: Rechte der Chancengleichheit in Frankreich
- Abschnitt 9: Zusammenfassung der wichtigsten Punkte der Gesetzgebung zur Förderung der beruflichen Integration von Menschen mit Behinderungen in Italien, Bulgarien, Irland, Deutschland und Frankreich.
- Abschließende Bemerkungen
- Quiz
Die Rechtsvorschriften zur Eingliederung von Menschen mit Behinderungen in die Arbeitswelt sind von Land zu Land unterschiedlich, doch gibt es in mehreren europäischen Ländern, darunter Italien, Bulgarien, Irland, Deutschland und Frankreich, einige Gemeinsamkeiten und wichtige Punkte, die zu beachten sind.
Verbot der Diskriminierung:
- Italien: Die italienische Gesetzgebung verbietet die Diskriminierung aufgrund einer Behinderung, insbesondere durch das Gesetz Nr. 68/1999, das die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung fördert.
- Bulgarien: Das Gesetz zum Schutz vor Diskriminierung verbietet alle Formen der Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen.
- Irland: Die Gesetze zur Gleichbehandlung in der Beschäftigung 1998-2015 verbieten indirekte und direkte Diskriminierung aufgrund einer Behinderung.
- Deutschland: Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verbietet die Diskriminierung aufgrund einer Behinderung.
- Frankreich: Das Gesetz Nr. 2005-102 über gleiche Rechte und Chancen, Teilhabe und Staatsbürgerschaft für Menschen mit Behinderungen verbietet Diskriminierung.
Angemessene Vorkehrungen:
- Italien: Die Arbeitgeber:innen sind verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, die es Menschen mit Behinderungen ermöglichen, unter Berücksichtigung ihrer besonderen Bedürfnisse zu arbeiten.
- Bulgarien: Die Gesetzgebung verpflichtet Arbeitgeber:innen, die Arbeitsbedingungen für Menschen mit Behinderungen anzupassen.
- Irland: Arbeitgeber:innen müssen angemessene Vorkehrungen treffen, es sei denn, sie stellen eine unverhältnismäßige Belastung dar.
- Deutschland: Arbeitgeber:innen müssen angemessene Vorkehrungen für Menschen mit Behinderungen treffen, sofern dies nicht mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist.
- Frankreich: Die Arbeitgeber:innen müssen die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um den Arbeitsplatz an die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen anzupassen.
Beschäftigungsquoten :
- Italien: Das Gesetz Nr. 68/1999 verpflichtet Unternehmen mit mehr als 15 Beschäftigten, einen bestimmten Prozentsatz an Arbeitnehmer:innen mit Behinderung einzustellen.
- Bulgarien: Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten müssen nach bestimmten Quoten Arbeitnehmer:innen mit Behinderung einstellen.
- Irland: Es gibt keine spezifische Quote, aber es gibt Anreize für die Einstellung von Menschen mit Behinderung.
- Deutschland: Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5 % ihrer Arbeitsplätze mit Arbeitnehmer:innen mit Behinderung zu besetzen.
- Frankreich: Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 6 % ihrer Arbeitsplätze mit Arbeitnehmer:innen mit Behinderung zu besetzen.
Unterstützung und Zuschüsse:
- Italien: Arbeitgeber:innen können Zuschüsse für die Anpassung von Arbeitsplätzen und die Einstellung von Arbeitnehmer:innen mit Behinderung erhalten.
- Bulgarien: Es gibt Zuschüsse und Unterstützungsprogramme für Arbeitgeber:innen, die Menschen mit Behinderung einstellen.
- Irland: Der Reasonable Accommodation Fund und das Wage Subsidy Scheme bieten finanzielle Unterstützung für die Einstellung und Weiterbeschäftigung von Arbeitnehmer:innen mit Behinderung.
- Deutschland: Für Arbeitgeber:innen, die Menschen mit Behinderung einstellen, gibt es Zuschüsse und steuerliche Anreize.
- Frankreich: Die Association de gestion du fonds pour l’insertion des personnes handicapées (AGEFIPH) bietet Arbeitgeber:innen finanzielle Unterstützung für die Einstellung von Menschen mit Behinderung.
Sensibilisierung und Schulung:
- Italien: Sensibilisierungs- und Schulungsprogramme für Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen.
- Bulgarien: Initiativen zur Sensibilisierung der Arbeitgeber:innen für die Vorteile der Einstellung von Menschen mit Behinderungen.
- Irland: Disability Awareness Support Scheme für Schulungen zur Sensibilisierung für Menschen mit Behinderung.
- Deutschland: Sensibilisierungs- und Schulungsprogramme für Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen.
- Frankreich: Sensibilisierungsmaßnahmen und Ausbildungsprogramme zur Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen.
Reflexionsübung: Welches Land oder welche Länder sind in Bezug auf die Inklusion von Menschen mit Epilepsie am weitesten fortgeschritten? Wie kann Ihr Land Fortschritte erzielen, und welche Hebel gibt es für eine bessere Inklusion?