- Einführung
- Abschnitt 1: Verstehen des Wesens der Epilepsie und Erkennen möglicher Auslöser.
- Abschnitt 2: Herausforderungen, mit denen Menschen mit Epilepsie vor der Aufnahme einer Beschäftigung konfrontiert sind
- Abschnitt 3: Von der Wahrung der ärztlichen Schweigepflicht bis zur Festlegung und Umsetzung der erforderlichen angemessenen Vorkehrungen: die Schlüsselrolle der Betreibsärzt:innen
- Abschnitt 4: Art der Anpassung an Menschen mit Epilepsie am Arbeitsplatz
- Abschnitt 5: Gewährleistung der Sicherheit am Arbeitsplatz und Erstellung eines Aktionsplans
- Abschließende Bemerkungen
- Quiz
Jeder EU-Mitgliedsstaat hat seine eigenen Arbeitsgesetze, die die EU-Richtlinien einbeziehen und oft erweitern. Diese nationalen Gesetze zeigen, wie wichtig der Schutz von Gesundheitsdaten von Mitarbeiter:innen ist, und sorgen dafür, dass diese nicht ohne Zustimmung weitergegeben werden. Die Wahrung der ärztlichen Schweigepflicht ist ein wesentlicher Bestandteil des Schutzes der Mitarbeiter:innen vor Diskriminierung aufgrund ihres Gesundheitszustands.
Die Wahrung der ärztlichen Schweigepflicht trägt zur Vertrauensbildung zwischen Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen bei. Arbeitnehmer:innen sind eher bereit, notwendige Gesundheitsinformationen preiszugeben, wenn sie darauf vertrauen, dass sie vertraulich behandelt werden.
Nur befugtes Personal, z. B. Mitarbeiter der Personalabteilung oder bestimmte Führungskräfte, sollten Zugang zu medizinischen Informationen haben, und zwar nur, wenn dies erforderlich ist.
Der:die Betreibsärzt:in spielt eine entscheidende Rolle bei der Überbrückung der Kluft zwischen der Wahrung der ärztlichen Schweigepflicht und der Umsetzung angemessener Vorkehrungen für Mitarbeiter mit Epilepsie. Durch die Durchführung individueller Beurteilungen, die Zusammenarbeit mit Interessengruppen, die Entwicklung detaillierter Anpassungspläne und die Bereitstellung kontinuierlicher Unterstützung tragen Betriebsärzt:innen dazu bei, dass Mitarbeiter:innen mit Epilepsie sicher und effektiv arbeiten können. Dies steigert nicht nur das Wohlbefinden des:der Mitarbeiter:in, sondern trägt auch zu einem inklusiven und produktiveren Arbeitsplatz bei.
Betriebsärzt:innen sind aufgrund medizinischer Ethik und rechtlicher Normen zur Wahrung der Vertraulichkeit der medizinischen Daten ihrer Mitarbeiter:innen verpflichtet. Sie stellen sicher, dass sensible medizinische Daten sicher gehandhabt werden, dass nur befugtes Personal Zugang zu ihnen hat und dass sie nur mit dem Einverständnis des:der Mitarbeiter:in weitergegeben werden.
Der:die Betriebsärzt:in führt gründliche medizinische Untersuchungen durch, um die Besonderheiten und Auswirkungen der Epilepsie auf den Arbeitnehmer:innen zu verstehen. Auf der Grundlage der medizinischen Beurteilung gibt er individuelle Empfehlungen für Anpassungen, die auf die besonderen Bedürfnisse des:der Mitarbeiter:in zugeschnitten sind.
Angemessene Vorkehrungen sollten individuell auf die einzigartigen Bedürfnisse der Person zugeschnitten sein und können sich von Person zu Person erheblich unterscheiden. Es gibt keine “pauschalen Vorkehrung”, die für jede Person mit Epilepsie geeignet wäre.
Dabei wird eng mit dem:der Arbeitnehmer:in zusammengearbeitet, um dessen:deren arbeitsbezogene Herausforderungen und Präferenzen für Anpassungen zu verstehen. Auch der:die Hausärzt:in der betreffenden Person kann eine wichtige Rolle im Anpassungsprozess spielen.
Er:Sie berät Arbeitgeber:innen über geeignete Vorkehrungen, die am Arbeitsplatz getroffen werden können, und stellt sicher, dass diese durchführbar und wirksam sind. Er gibt klare Anweisungen, wie die Anpassungen umzusetzen sind, einschließlich der erforderlichen Schulungen für den:die Arbeitnehmer:in und seine:ihre Kolleg:innen.
Der:die Betriebsärzt:in überwacht regelmäßig die Wirksamkeit der Vorkehrungen und nimmt bei Bedarf Anpassungen auf der Grundlage des sich entwickelnden Zustands und der Rückmeldungen des:der Arbeitnehmer:in vor. Er:Sie pflegt eine offene Kommunikation mit dem:der Arbeitnehmer:in und dem:der Arbeitgeber:in, um alle Fragen und Bedenken umgehend zu klären.