Der beruflichen Integration von Menschen mit Behinderungen stehen noch viele Hindernisse entgegen. Stigmatisierung, Unzulänglichkeiten in der Unterbringung und in der Politik, Benachteiligung in der Bildung sowie fehlende Unterstützung und Ressourcen gehören zu den größten Herausforderungen bei der Verbesserung der beruflichen Eingliederung von Menschen mit Epilepsie.

Dennoch spielen der internationale und europäische Rechtsrahmen sowie die nationalen Rechtsvorschriften in Europa eine entscheidende Rolle bei der Förderung der Chancengleichheit und der beruflichen Integration von Menschen mit Behinderungen, einschließlich Menschen mit Epilepsie. Um diese Hindernisse zu überwinden, ist es von entscheidender Bedeutung, das Bewusstsein zu schärfen, die Umsetzung der bestehenden Rechtsvorschriften zu verbessern, ein integratives Arbeitsumfeld zu schaffen und sowohl Arbeitgeber:innen als auch Arbeitnehmer:innen angemessen zu unterstützen.

Obwohl jedes Land (Italien, Bulgarien, Irland, Deutschland und Frankreich) seine eigenen Besonderheiten aufweist, gehören zu den gemeinsamen Merkmalen das Verbot der Diskriminierung, die Verpflichtung zu angemessenen Vorkehrungen, Beschäftigungsquoten, Subventionen und finanzielle Unterstützung sowie Sensibilisierungs- und Ausbildungsinitiativen. All diese Elemente zielen darauf ab, die Intergration von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt zu fördern.

Die Festlegung von Beschäftigungsquoten, die in mehreren europäischen Ländern angewandt wird, ist ein wichtiges Element, um Unternehmen dazu zu bringen, Menschen mit Behinderung einzustellen. Im Allgemeinen erfüllen die Unternehmen die Quoten nicht, aber ohne dieses Gesetz würden die meisten Arbeitgeber:innen die Einstellung von Menschen mit Behinderung nicht einmal in Erwägung ziehen. Quoten können Arbeitgeber:innen dazu veranlassen, behinderte Menschen anders zu behandeln als den Rest der Belegschaft und sie damit paradoxerweise auszugrenzen. Dies kann dazu führen, dass Menschen ihre Behinderung weiterhin verheimlichen und sie davon abhalten, sie offenzulegen, was bei einen Anfall sehr gefährlich sein kann, wenn die Kolleg:innen nicht in der Lage sind, der Person zu helfen. Auch die Antidiskriminierungsgesetze leisten einen wichtigen Beitrag zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen, auch wenn es immer noch eine große Kluft zwischen den bestehenden internationalen oder nationalen Rechtsvorschriften und ihrer tatsächlichen Umsetzung und Durchsetzung gibt.

 Verwendete Informationsquellen

https://epilepsypower-project.eu/en/results

Empfohlene Lektüre

https://www.ibe-epilepsy.org/epilepsy-and-employment-a-guide-for-workers-and-employers/