- Einführung
- Abschnitt 1: Hindernisse für eine bessere berufliche Eingliederung von Menschen mit Behinderungen, insbesondere mit Epilepsie
- Abschnitt 2: Der internationale Rechtsrahmen
- Abschnitt 3: Der europäische Rechtsrahmen
- Abschnitt 4: Rechte der Chancengleichheit in Italien
- Abschnitt 5: Rechte der Chancengleichheit in Bulgarien
- Abschnitt 6: Rechte der Chancengleichheit in Irland
- Abschnitt 7: Rechte der Chancengleichheit in Deutschland
- Abschnitt 8: Rechte der Chancengleichheit in Frankreich
- Abschnitt 9: Zusammenfassung der wichtigsten Punkte der Gesetzgebung zur Förderung der beruflichen Integration von Menschen mit Behinderungen in Italien, Bulgarien, Irland, Deutschland und Frankreich.
- Abschließende Bemerkungen
- Quiz
Menschen mit Behinderung stellen nach wie vor die am meisten benachteiligten Zielgruppe auf dem Arbeitsmarkt dar. Nach Angaben nahezu aller verfügbaren Quellen sind etwa 10-15 % der behinderten Menschen im erwerbsfähigen Alter in einem Beschäftigungsverhältnis.
Die soziale Inklusion von Menschen mit Behinderung durch Erwerbstätigkeit bleibt eine vorrangige Aufgabe für die nationale Sozialpolitik im Bereich der Behinderung.
Es gibt mehrere Gründe, warum diese Personengruppe kaum oder gar keinen Zugang zur Erwerbstätigkeit hat:
- Eines der akutesten Probleme ist das der architektonischen Barrieren sowie ein barrierefreies Wohn- und Siedlungsumfeld.
- Arbeitgeber:innen stellen keine Menschen mit Behinderung ein, und der Privatsektor hat kein Interesse an den Ressourcen, die Menschen mit Behinderung mit sich bringen.
- Die Qualifikationen von Menschen mit Behinderungen. Über 40 % von ihnen haben einen Grundschulabschluss oder niedriger. Dies hindert sie sogar daran, an Umschulungskursen teilzunehmen, die von der Arbeitsagentur angeboten werden, da sie einen Mindestschulabschluss haben müssen.
In dieser Hinsicht sind Menschen mit Behinderungen beim Eintritt in den Arbeitsmarkt mit zahlreichen sozialen Barrieren konfrontiert, die ihre Chancen erheblich verringern.
Das bulgarische Arbeitsgesetzbuch sieht mehrere wichtige Maßnahmen vor:
- Beschäftigungsquoten: Arbeitgeber:innen mit mehr als 50 Beschäftigten müssen Arbeitsplätze für Menschen mit eingeschränkter Arbeitsfähigkeit reservieren (4 bis 10 % der Gesamtbeschäftigten).
- Jahresurlaub: Arbeitnehmer:innen, deren Arbeitsfähigkeit um 50 % oder mehr gemindert ist, haben Anspruch auf mindestens 26 Tage bezahlten Jahresurlaub.
- Kündigungsschutz: Es besteht ein besonderer Kündigungsschutz für Arbeitnehmer:innen mit Behinderung. Die Entlassung von Arbeitnehmer:innen mit Behinderung bedarf der vorherigen Genehmigung durch die Arbeitsaufsichtsbehörde.
- Beschäftigungsförderung: Es gibt verschiedene Formen der Unterstützung, darunter soziales Unternehmertum, Berufsausbildung und Selbständigkeit.
Hier ist der Link, unter dem Sie die verschiedenen Politiken und Gesetze in bulgarischer Sprache finden: https://ahu.mlsp.government.bg/portal/page/3