- Einführung
- Abschnitt 1: Hindernisse für eine bessere berufliche Eingliederung von Menschen mit Behinderungen, insbesondere mit Epilepsie
- Abschnitt 2: Der internationale Rechtsrahmen
- Abschnitt 3: Der europäische Rechtsrahmen
- Abschnitt 4: Rechte der Chancengleichheit in Italien
- Abschnitt 5: Rechte der Chancengleichheit in Bulgarien
- Abschnitt 6: Rechte der Chancengleichheit in Irland
- Abschnitt 7: Rechte der Chancengleichheit in Deutschland
- Abschnitt 8: Rechte der Chancengleichheit in Frankreich
- Abschnitt 9: Zusammenfassung der wichtigsten Punkte der Gesetzgebung zur Förderung der beruflichen Integration von Menschen mit Behinderungen in Italien, Bulgarien, Irland, Deutschland und Frankreich.
- Abschließende Bemerkungen
- Quiz
Hier finden Sie einen Überblick über die wichtigsten rechtlichen Mittel und Initiativen zur Förderung der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen:
Der Disability Act (2005) verpflichtet öffentliche Einrichtungen, ihre Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen zugänglich zu machen. Was die Bedarfsermittlung betrifft, so können Menschen mit Behinderungen eine Bedarfsanalyse für Gesundheits- und Sozialdiensten, einschließlich der Beschäftigungsförderung, beantragen.
Der Employment Equality Acts (1998-2015) sind Gesetze, die indirekte und direkte Diskriminierung aufgrund einer Behinderung bei der Einstellung, den Arbeitsbedingungen, der Ausbildung, der Beförderung und der Beendigung des Arbeitsverhältnisses verbieten. Die Arbeitgeber:innen sind verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um den Arbeitsplatz an die Bedürfnisse von Arbeitnehmer:innen mit Behinderung anzupassen, es sei denn, dies stellt eine unverhältnismäßige Belastung für den:die Arbeitgeber:in dar.
Eine Reihe von Initiativen und Unterstützungsprogrammen zielen ebenfalls darauf ab, die berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen zu verbessern, wie z. B. :
Fonds für angemessene Vorkehrungen: Dieser Fonds unterstützt Arbeitgeber:innen bei der Deckung der Kosten für angemessene Vorkehrungen, die erforderlich sind, um Menschen mit Behinderung den Zugang zu einer Beschäftigung zu ermöglichen und diese zu erhalten.
Das Wage Subsidy Scheme ist ein Programm, das Arbeitgeber:innen, die Arbeitnehmer:innen mit Behinderung einstellen, Lohnzuschüsse gewährt. Damit soll die vermeintliche Produktivitätseinbuße, die mit der Behinderung des:der Arbeitnehmer:in einhergeht, ausgeglichen werden.
Das Disability Awareness Support Scheme finanziert Schulungen für Arbeitgeber:innen und Kolleg:innen von Arbeitnehmer:innen mit Behinderung um ein inklusives Arbeitsumfeld zu fördern.
Supported Employment Services bietet Dienstleistungen an, die Menschen mit Behinderungen helfen, einen Arbeitsplatz zu finden und zu behalten. Dazu gehören Hilfe bei der Arbeitssuche, Unterstützung bei der Arbeitsintegration und Begleitung nach der Arbeitsvermittlung.
Obwohl die allgemeinen Behinderten- und Gleichstellungsgesetze gelten, kann der Nachweis, dass es sich bei Epilepsie um eine Behinderung handelt, aufgrund der Art der Erkrankung und ihrer heterogenen Erscheinungsformen bei den:die Betroffenen schwierig sein. Daher werden Verfahren/Bewerbungen, die Menschen mit Epilepsie betreffen, oft von Fall zu Fall geprüft. Die Sensibilisierung für die Auswirkungen der Epilepsie am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen ist von entscheidender Bedeutung.
Weitere Informationen: Nationale Behindertenbehörde